Die beteiligten Ärzte führen regelmäßige Qualitätszirkel durch. Im Rahmen der gemeinsamen Qualitätszirkel wird jährlich der aktuelle Stand der Heilbehandlung
zu ausgesuchten Themen der Schulterchirurgie referiert. Die Teilnehmer des Qualitätszirkels können außerdem eigene Fälle vorstellen.
Die Beratungen innerhalb des Qualitätszirkels binden die Teilnehmer im Rahmen ihrer Therapiefreiheit nicht. Die Teilnehmer sind
vielmehr verpflichtet, den Grundsatz der freien Arzt- und Krankenhauswahl gegenüber ihren Patienten zu wahren. Es steht den Teilnehmern insbesondere auch
frei, andere als teilnehmende Ärzte zur Unterstützung hinzuzuziehen. Die Teilnehmer sind zur Einhaltung der berufsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Die Sitzungen werden an wechselnden Standorten der ständigen Kooperationspartner abgehalten. Die Termine werden online bzw. über den Standort der Netzwerkleitung
bekannt gegeben. Vor der Teilnahme muss ein Teilnahmevertrag abgeschlossen werden, der den Vorgaben der Musterberufsordnung für Ärzte entsprechend der Berufsordnung Hamburg in der jeweils
aktuellen Fassung folgt.
Die Teilnehmer gewährleisten im Hinblick auf die im Rahmen der interdisziplinären Fallkonferenzen untersuchten Patientinnen und Patienten sowie sonst im Falle
eines Erfordernisses im Rahmen des Qualitätszirkels genutzten oder übermittelten Patientendaten die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen und sonstigen gesetzlichen, insbesondere auch
berufsrechtlichen Regelungen, wie die strikte Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.